Bauleitplanung
Flächennutzungsplan & Bebauungsplan
Die Bauleitplanung befasst sich mit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Ablauf und Inhalt der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Bauleitpläne enthalten beispielsweise Regeln und Vorschriften über Art und Maß der zulässigen Bebauung im Plangebiet und die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche (Baulinie, Baugrenze). Das Baugesetzbuch sieht für die Bauleitplanung ein zweistufiges System vor:
1. Stufe der Bauleitplanung – der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan bildet dabei den vorbereitenden Bauleitplan, aus dem der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, zu entwickeln ist. Er stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Gemeindegebiet dar, hat aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern noch keine Rechtsverbindlichkeit.
2. Stufe der Bauleitplanung – der Bebauungsplan
In der zweiten Stufe werden die Planungsabsichten erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich. Der Bebauungsplan, der verbindlicher Bauleitplan, wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist sozusagen ein Gesetz auf Gemeindeebene. Dadurch gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes ein Bauvorhaben erstellen wollen, dieselben Vorschriften.
Bebauungspläne in der Auslegung
Aktuell befindet sich die Aufhebung des Bebauungsplans "Stützen II" in der Auslegung.
Aufhebung BBPL "Stützen II"
Auslegungsbeschluss (Entwurf):
Die Daten des Entwurfes zur Aufhebung werden von Montag, den 01.12.2025 bis Freitag, den 02.01.2026 zugänglich gemacht.
Diese sind an folgender öffentlich zugänglichen Stelle zu den Dienststunden der Gemeindeverwaltung einsehbar:
Jeder / jede kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 02.01.2026, Stellungnahmen an info@emerkingen.de richten.
Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten / Dienststunden bei der Gemeinde Emerkingen (Bürgermeisteramt Emerkingen, Schlossstraße 23, 89607 Emerkingen) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Emerkingen (Bürgermeisteramt Emerkingen, Schlossstraße 23, 89607 Emerkingen) gesendet werden.
Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur Aufhebung des Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bebauungspläne im Verfahren
Lachen II
Stützen I, 1. Änderung
Stützen II, Aufhebung
Stützen III, 1. Änderung
Rechtskräftige Bebauungspläne
Areal Kindergarten (abgeschlossen und rechtskräftig seit 24.09.2025)
Stützen V (abgeschlossen und rechtskräftig seit 22.11.2024)
Satzungsbeschluss:
- Satzung_BBPL "Stützen V" (PDF, 95 KB)
- Planzeichnung_"Stützen V" (PDF, 7,2 MB)
- Schriftlicher Teil_"Stützen V" (PDF, 404 KB)
- Begründung_"Stützen V" (PDF, 2,5 MB)
- Plan Geländeschnitte_"Stützen V" (PDF, 836 KB)
- Plan Straßenschnitte_"Stützen V" (PDF, 830 KB)
- Behandlung Stellungnahmen_"Stützen V" (PDF, 704 KB)
Diese und ältere rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Emerkingen finden Sie im öffentlichen BürgerGIS der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen.
Zoomen Sie den gewünschten Bereich heran und markieren Sie diesen. Es wird dann der dort gültige Bebauungsplan hervorgehoben. Über das Sachdatenfenster rechts, haben Sie die Möglichkeit, die zugehörigen Daten unter „Geltungsbereichsgrenze“ herunterladen.
ADOKA
Das neue Geo-Informationssystem „Der Alb-Donau-Kreis in Karten“ (ADOKA) bietet allen Interessierten kostenfreien Zugang zu Geodaten über den Alb-Donau-Kreis. In ADOKA sehen Sie sämtliche Bebauungspläne im Alb-Donau-Kreis und welcher Bebauungsplan für Ihr Grundstück vorliegt.
