Notfallpläne

Alarmplan Fischsterben

Aus aktuellem Anlass weist das Regierungspräsidium Tübingen auf den Alarmplan Fischsterben hin. Im Bedarfsfall kann dieser von diensthabenden Personen eingesehen und befolgt werden.

Grundlage für den Alarmplan sind das Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV FischG). Ereignisse in jüngster Vergangenheit haben erneut aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass im Falle eines Fischsterbens Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Verfahrensabläufe auf allen Ebenen bekannt sind und entsprechend umgesetzt werden.

Der Alarmplan fasst die Zuständigkeiten sowie Handlungs- und Komminkationserfordernisse im Falle eines Fischsterbens anschaulich zusammen. Darüber hinaus werden Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner benannt. Durch den Alarmplan wird somit ein rasches, effektives und zielgerichtetes Handeln unterstützt, welches bei Fischsterben besonders wichtig ist.

Sollten Sie ein Fischsterben feststellen, können Sie den Alarmplan mit allen Daten herunterladen:

Alarmplan Fischsterben (1 MB)

Alarm- und Maßnahmenplan für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Ein Unfall mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne dieses Plans ist jedes unvorhergesehene Ereignis, bei dem Öl oder andere wassergefährdende Stoffe unkontrolliert austreten.

Bei solchen Unfällen sind schnelle und wirksame Abwehrmaßnahmen, insbesondere zum Schutz der Trinkwasserversorgung, des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer oder des Bodens unerlässlich.

Der Alarm- und Maßnahmenplan für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen wurde seitens des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis aktualisiert und steht dem Rathaus zur Verfügung. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns bitte.