Bürgerservice
Einfach, schnell und rund um die Uhr für Sie da!
In unserer Gemeinde möchten wir Ihnen den Alltag so einfach wie möglich machen. Deshalb bieten wir Ihnen eine Vielzahl von praktischen Online-Services an, die Sie bequem von zu Hause oder unterwegs nutzen können – rund um die Uhr, ganz ohne Wartezeiten.
Unsere digitalen Angebote werden ständig erweitert und verbessert, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie die Vorteile der modernen Kommunikation – schnell, sicher und unkompliziert. Wir freuen uns darauf, Sie online begrüßen zu dürfen!
Führungszeugnis online beantragen
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.
Der Inhalt eines Führungszeugnisses richtet sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG): häufig gestellte Fragen und Antworten
Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.
Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Ein Führungszeugnis können Sie unter anderem beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen:
>>> Führungszeugnis beantragen
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag eines Führungszeugnises können Sie hier herunterladen:
>>> Broschüre Führungszeugnis online beantragen (PDF, 819 KB)
elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Wohnsitzanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung online möglich:
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden?
Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug digital in Emerkingen anmelden – bequem von zuhause oder unterwegs, ohne Behördengang.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Dienst:
>>> elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Für die Nutzung des Online-Portals benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN, ein Handy mit entsprechender Ausweis-App, ein ein Benutzerkonto bei Bund-ID sowie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters oder des entsprechenden Wohnungsgebers.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die elektronische Wohnsitzanmeldung können Sie hier herunterladen:
>>> Anleitung eWA (PDF, 780 KB)
Sie erhalten anschließend eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte selbstständig. Der Adressaufkleber für Ihren Ausweis wird Ihnen automatisch von der Bundesdruckerei zugestellt.
Bargeldlose Bezahlung & SEPA-Lastschrift möglich!
Im Rathaus der Gemeinde Emerkingen ist jetzt bargeldlose Zahlung möglich.
Sämtliche Zahlungen können nun per EC-Karte, Kreditkarte, inklusive allen kontaktlosen Verfahren, sowie mobilem Bezahlen mit dem Smartphone über unser Kartenlesegerät getätigt werden. Die Nutzung des neuen Service ist selbstverständlich kostenlos.
Natürlich ist eine Bezahlung mit Bargeld auch weiterhin möglich.
SEPA - Lastschrift:
Nutzen Sie das Lastschriftverfahren der Gemeinde Emerkingen, um einfach und bequem Ihre Grundbesitzabgaben, Kindergartenbeiträge oder Hundesteuer zu bezahlen.
Das Formular können Sie hier herunterladen und ausdrucken:
>>> SEPA - Lastschriftmandat (PDF, 28 KB)
Bitte füllen Sie das Formular vollständig und gut lesbar aus. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben korrekt sind und Sie unterschrieben haben. Anschließend einfach das Formular bei der Gemeindekasse Emerkingen einreichen - persönlich oder elektronisch.
Statusabfrage für Pässe & Ausweise (ASA)
Sie haben einen neuen Personalausweis oder Reisepass bei der Gemeinde beantragt und wollen nun wissen, wann dieser fertig ist?
ASA steht für "Auskunfts-Service-Ausweise" und beinhaltet verschiedene Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, den Stand ihres Personalausweis- oder Reisepassantrags abzurufen.
Anstelle der herkömmlichen Abholbenachrichtigung, erhalten Sie bereits bei der Antragstellung ein Schreiben, aus dem alle erforderlichen Daten hervorgehen, welche Sie benötigen, um den Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen.
Über den nachfolgenden Link können Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus über das beantragte Dokument abfragen:
>>> Statusabfrage Pässe & Ausweise (ASA)
Mit Klick auf den angegebenen Link öffnet sich eine Suchmaske, auf der Sie die Ausweisart „Personalausweis“ oder „Reisepass“ auswählen und die Seriennummer Ihres Dokuments, sowie Ihr Geburtsdatum eingeben. Daraufhin erhalten Sie den aktuellen Status / Produktionsstand Ihres beantragten Ausweisdokuments.
Sie müssen aber nicht selbst tätig werden. Sofern Sie bei Beantragung Ihre E-Mail-Adresse und / oder Mobilfunknummer angeben, werden Sie automatisch per E-Mail und / oder SMS benachrichtigt, sobald Ihr neues Ausweisdokument zur Abholung bereit liegt. Eine SMS wird nur einmal versandt, bei einer E-Mail-Benachrichtigung werden Sie in einer Erinnerungsmail (nach 4 Wochen) ein weiteres Mal informiert. Ist das Dokument ausgehändigt wird die E-Mail-Adresse oder die Mobilfunknummer im Verfahren gelöscht.
Es wird Ihnen angezeigt, ob das Dokument bereits produziert wurde, sich auf dem Postweg befindet oder bei der Passbehörde angekommen ist. Ist das Dokument bei der Passbehörde eingegangen, erhalten Sie Ihre Abholnachricht per E-Mail und/oder SMS-Benachrichtigung.
Serviceportal Baden-Württemberg (Service-BW)
Das Serviceportal Baden-Württemberg "Service-BW" ermöglicht es Ihnen, viele Behördengänge einfach und bequem online zu erledigen. Im Serviceportal BW finden Sie weitere Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung, zu Statusabfragen von Pässen und Ausweisen sowie zu vielen weiteren Themen.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Dienst:
>>> Service-BW
FORMULAR: Wohnungsgeberbestätigung
Ab dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit diese innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können.
Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist eine Wohnungsgeberbestätigung / Wohnungsgeberbescheinigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
Ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen können Sie hier herunterladen:
>>> Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 171 KB)
Sind Sie Wohnungsgeber?
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich und nicht nur zum Schein zur Benutzung überlässt. Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet. Wohnungsgeber kann auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein, z.B. Hausverwaltungen. Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Beziehen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin selbst die Wohnung oder das Haus, geben Sie eine Eigenerklärung für sich ab.
Verfahrensablauf
Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person müssen der Meldebehörde den Einzug der meldepflichtigen Person schriftlich bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung).
Dabei bestätigen Sie folgende Daten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift als Wohnungsgeber oder wenn Sie nicht Eigentümer sind, auch den Namen des Eigentümers
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung, in die eingezogen wird
- Namen der meldepflichtigen Personen
Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhalten Sie ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das müssen Sie der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen.
Sie können sich danach bei der Meldebehörde erkundigen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat.