Rauchverbot an Bushaltestellen ab 1. Juni 2026

Ohne Rauch geht’s auch!

Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein Rauchverbot an Bushaltestellen. Das betrifft nicht nur normale Zigaretten, sondern auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen und ähnliche Produkte. So will es das neue Landesnichtraucherschutzgesetz.
Das Verbot gilt nicht nur im Wartehäuschen, sondern im gesamten Bereich der Bushaltestelle, in dem Fahrgäste normalerweise auf den Bus warten. Nach der amtlichen Begründung umfasst dieser Bereich bei einer einzelnen Bushaltestelle in der Regel mindestens 30 Meter entlang der Haltestelle!

Mit der neuen Regelung sollen vor allem Kinder, ältere Menschen und alle anderen wartenden Fahrgäste besser vor Rauch und Dämpfen geschützt werden. Die Gemeinde bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme.

Rauchen verboten!

Dass Rauchen an Haltestellen kein Kavaliersdelikt ist, zeigen auch die Bußgelder, die mit Einsetzen des Gesetzes fällig werden:

Die Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 200 € und im innerhalb eines Jahres erfolgten Wiederholungsfall mit einer Geld­buße bis zu 500 € geahndet werden. Zuständig für die Ahndung ist die Ortspolizeibehörde.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung