Anzeigepflicht bei Änderungen der versiegelten Flächenhinsichtlich hinsichtlich der Niederschlagswassergebühr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Änderungen der Größe oder des Versiegelungsgrades des Grundstückes (z. B. durch Um- und Anbau, Anlegen der Außenanlagen etc.) um mehr als 10 m² laut Abwassersatzung anzuzeigen sind. Ein Verstoß gegen § 49 der Abwassersatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Änderungen melden Sie bitte an das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Tel. (0 73 93) 598 - 214 oder per E-Mail an steueramt@munderkingen.de. Die Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen wird zukünftig stichprobenartige Überprüfungen anstellen, um die versiegelten Flächen korrekt veranlagen zu können.
Für Fragen bezüglich der Niederschlagswassergebühr bzw. der versiegelten Flächen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen,Steueramt