Neue Regelungen bei der Abfallwirtschaft ab 2025

Das ändert sich zum Jahreswechsel:

- Grüngutabfuhr gegen Gebühr und mit Anmeldung

Die Straßensammlung für Baum- und Heckenschnitt wird weiterhin zweimal jährlich angeboten. Die Abfuhr findet 2025 im Frühjahr während des Zeitraums vom 10. Februar bis 7. März und im Herbst vom 3. bis 21. November statt.
Neu ist, dass eine Anmeldung für einen Abholtermin erfolgen muss und dafür eine Gebühr in Höhe von 21,06 Euro pro Abruf bei einer Menge bis zu 2 m³ erhoben wird. Für größere Mengen fallen je weiteren 2 m³ zusätzlich 24,86 Euro an.
Grund für die Änderung ist, dass bisher in den Städten und Gemeinden eine sehr ungleichmäßige Inanspruchnahme des Angebots stattgefunden hat und teilweise unnötige Leerfahrten entstanden sind. Dies soll künftig vermieden und die Kosten verursachergerecht nach der tatsächlichen Inanspruchnahme aufgeteilt werden.
Die Anmeldung ist möglich über das Bürgerportal auf der Homepage www.aw-adk.de oder beim Kundencenter unter Telefon: 0731 185-3333.

- Mit Buchsbaumzünsler befallener Strauchschnitt

Der Buchsbaumzünsler ist inzwischen deutschlandweit verbreitet. Daher kann durch Verbrennen oder gesonderte Entsorgung als Restmüll der Befall nicht mehr aufgehalten werden. Ab 1.1.2025 können deshalb befallene Buchsbäume wie anderer Baum- und Heckenschnitt über die Grüngutannahmestellen entsorgt werden.
Kleinmengen befallener Buchsbäume können auch in die
Biotonne.

- Hartkunststoffe: Annahme auf den Entsorgungszentren ab 1.1.2025 gebührenfrei

Hartkunststoffe bzw. Kunststoffhohlkörper können ab 1.1.2025 in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei auf den Entsorgungszentren angeliefert werden. Darunter fallen Gegenstände aus Kunststoff, die keine Verpackungen sind und daher nicht in den Gelben Sack gehören – also beispielsweise Putzeimer, Plastikblumenübertöpfe, Spielgeräte, Gießkannen, Kinderbadewannen, Papier- und Wäschekörbe und Haushaltsgegenstände aus Kunststoff. Bei der Sperrmüllabfuhr auf Abruf, die einmal im Jahr gebührenfrei bis 5m³ in Anspruch genommen werden kann, können weiterhin Gegenstände aus Kunststoff, die nicht in den Restmüllbehälter passen, bereitgestellt werden.

- Deponiegebühren

Für das Jahr 2025 werden die Gebühren für die Anlieferung von Bauschutt und Erdaushub auf den Deponien Litzholz, Unter Kaltenbuch und Roter Hau geringfügig angepasst. Damit wird den Kosten für die Nachsorge Rechnung getragen – sie entstehen, wenn die Deponie in einigen Jahren das Ende ihrer Betriebszeit erreicht hat.
Die neuen Deponiegebühren sind von 1.1.2025 auf der Homepage www.aw-adk.de zu finden unter Gebühren > Selbstanlieferung.